Beschleunigte Grundqualifikation

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Unser Preis: 3.100,00 € inkl. Lehrmaterial

Pflicht zur Grundqualifikation

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerbliche Fahrten (einschließlich Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und unter die gesetzlichen Regelungen fallen.

Für wen gilt die Pflicht?

Erfasst sind Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden

Mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

Besitzstandsschutz | Fristen

Von der Pflicht zur Grundqualifikation ausgenommen sind Fahrerinnen und Fahrer, die

  • im Personenverkehr eingesetzt werden und denen die entsprechende Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erteilt worden ist. Die Ausnahme bezieht sich ausdrücklich nur auf die Grundqualifikation. Eine regelmäßige Weiterbildung ist trotzdem erforderlich.
  • im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und denen die entsprechende Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist. Auch hier gilt die Ausnahme nur für die Grundqualifikation, nicht für die Weiterbildung.
  • eine Fahrerlaubnis der Klasse/n D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 oder C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.

Weitere Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Fahrten mit Kraftfahrzeugen,

  • deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • die von Bundeswehr, Polizei, Zoll, Zivil- und Katastrophenschutz oder Feuerwehr eingesetzt werden
  • die zur Notfallrettung von anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
  • die zu technischer Entwicklung, Reparatur, Wartung oder technischer Untersuchung eingesetzt werden
  • die von Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des Kraftfahrsachverständigengesetzes eingesetzt werden
  • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Fahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • die als Ausbildungsfahrzeuge in einer Fahrschule oder zum Erwerb einer Grundqualifikation bzw. während der Weiterbildung eingesetzt werden
  • zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken

Kursdaten

Dauer
20 Tage (inkl. Pausen)
Gruppengröße
Max. 25 Teilnehmer
Ort
Am Flugplatz 4 - Haus 15, 23560 Lübeck
Prüfung
IHK-Prüfung erforderlich
Gültigkeit
5 Jahre, danach Weiterbildung erforderlich
Termine
Laufend das ganze Jahr
Preis
3.100,00 €
pro Teilnehmer · inkl. Lehrmaterial
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Verfügbare Termine

Häufige Fragen zur Grundqualifikation

Pflicht, Zielgruppen und Prüfung: die wichtigsten Antworten.

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr mit den Klassen C/CE bzw. D/DE, die nicht unter den Besitzstandsschutz fallen, benötigen eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation.

Ja. Zur beschleunigten Grundqualifikation gehört in der Regel die IHK-Prüfung. Wir bereiten dich gezielt darauf vor.