Gesetzliche Weiterbildung für Berufskraftfahrer: Module einzeln oder als 5-Tage-Kurs (Kennziffer 95)
Mit den BKF-Weiterbildungsmodulen erfüllst du die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Bei uns lernst du praxisnah und aktuell. Module einzeln buchbar oder als 5-Tage-Kompaktkurs.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Bildungsgutscheine können bei uns eingelöst werden.
Seit dem 14.08.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Regelungen für Berufsanfänger und regelmäßige Weiterbildungen von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern zu verbessern.
Die Regelungen betreffen unter anderem:
Alle fünf Jahre musst du an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen. Die Teilnahme wird im Führerschein eingetragen (Kennziffer 95).
Der Umfang beträgt mindestens 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht innerhalb von bis zu fünf Jahren. Üblich sind fünf Module (Tage) mit je sieben Unterrichtsstunden. Unsere Termine laufen in der Regel von 07:30 bis 15:30 Uhr (inkl. Pausen).
Nach Abschluss des Seminars erhältst du keinen eigenen Nachweis. Die Teilnahme wird von uns direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet. Eine mündliche oder schriftliche Prüfung ist nicht erforderlich. Über die Meldung an das KBA kann bei der Führerscheinverlängerung die Kennziffer 95 eingetragen werden.
Wichtig: Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre erforderlich. Du erhältst keinen eigenen Nachweis. Die Teilnahme wird direkt an das KBA gemeldet (ohne Prüfung). Bei der Führerscheinverlängerung kann die Kennziffer 95 eingetragen werden.
Du bist unsicher, welches Modul du als Nächstes brauchst? Wir beraten dich gerne und finden den passenden Termin.
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Pflicht, Module und Kennziffer 95: die wichtigsten Punkte im Überblick.